München


München, die drittgrößte Stadt Deutschlands, bietet jede Menge Einkaufsmöglichkeiten. Von luxuriösen Marken bis hin zu secondhand Buchläden ist für jeden etwas dabei.


Flächen in München

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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Ja, es gibt Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Das Formular für die Gewerbeanmeldung finden Sie unter folgendem Link: http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10164604/
Die Geschäfte dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein und müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Bitte beachten Sie: - Bäckereien dürfen ab 5.30 Uhr öffnen. - Es gibt Ausnahmen wie z. B. Tankstellen, Apotheken, Kurbetriebe, etc. - Anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Geschäfte an maximal vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn diese Tage durch Rechtsverordnung nach dem Ladenschlussgesetz freigegeben werden.
Ausnahmegenehmigungen nach Ladenschlussgesetz können nur gewährt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind. Die Genehmigungen können Sie bei der örtlichen Behörde anfragen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. Einen Antrag können Sie beim Landesratamt München stellen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich.