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Flächen in Bern
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Ja, Vermieter verlangen in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich sind keine besonderen Gewerbeerlaubnisse erforderlich, solange eine Person die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat. Für gewisse Shopkategorien z. B. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, usw. gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister führt automatisch zur Erteilung einer allgemeinen Gewerbeerlaubnis (Zertifikat). In einigen spezifischen Sektoren, darunter Banken, Versicherungen, Transport und Arbeitsvermittlung, ist eine besondere Lizenz erforderlich.
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Grundsätzlich haben die Geschäfte folgende Öffnungszeiten: - Von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr - Am Samstag von 6.00 Uhr bis 17 Uhr (gilt auch für Tage vor Feiertagen)
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: - Einmal pro Woche (Montag bis Freitag) kann ein Abendverkauf bis 22.00 Uhr stattfinden. - Zwei Mal pro Jahr dürfen alle Geschäfte an Feiertagen öffnen. - Für bestimmte Arten von Geschäften (z. B. Tankstellen, Kioske, Bäckereien, Blumengeschäfte) gelten erweiterte Öffnungszeiten.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Welche Bewilligungen brauche ich, um einen Event zu veranstalten (z.B. Alkoholausschank)?
Für den Alkoholausschank benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde, in welcher die Veranstaltung stattfindet.