Wirtschaftsraum Thun


Willkommen in Thun. Der Wirtschaftsraum Thun ist die drittgrösste Agglomeration im Kanton Bern, umfasst 13 Gemeinden und erstreckt sich über eine Fläche von rund 18'000 Hektaren. Die Region ist Wohn- und Lebensort von rund 110'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und bietet nebst einer überdurchschnittlichen Lebensqualität auch eine atemberaubende Umgebung mit dem Thunersee und den Alpen. Setze einen neuen Massstab – mit einem Standort im Wirtschaftsraum Thun.


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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Ja, es gibt Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Ja, Vermieter verlangen in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich sind keine besonderen Gewerbeerlaubnisse erforderlich, solange eine Person die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat. Für gewisse Shopkategorien z. B. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, usw. gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister führt automatisch zur Erteilung einer allgemeinen Gewerbeerlaubnis (Zertifikat). In einigen spezifischen Sektoren, darunter Banken, Versicherungen, Transport und Arbeitsvermittlung, ist eine besondere Lizenz erforderlich.
Generell gelten im Kanton Bern folgende Ladenöffnungszeiten (ausgenommen sind Apotheken, Ausstellungen, Galerien und Veranstaltungen): Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 6:00 bis 17:00 Uhr.
Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn besondere Gründe für eine Ausnahme vorliegen. Am besten lässt du dich vom Amt für Wirtschaft (AWI) beraten.
Betriebsbewilligungen für Restaurants, Bars, Cafés, andere Gastrobetriebe müssen bei der Standortgemeinde eingereicht werden. Die Formulare werden von den zuständigen Regierungsstatthalterämtern zur Verfügung gestellt.