Basel


Basel ist die Kulturhauptstadt der Schweiz mit ihren zahlreichen Kunstgalerien, Museen, Opernhäuser und Theater. Shopping ist dort ein beliebtes Vergnügen: Die verschiedenen Stadtbezirke bieten eine vielfältige Auswahl an charmante Läden, attraktive Boutiquen und Einkaufszentren.


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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Nein, es gibt keine Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Ja, Vermieter verlangen in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich sind keine besonderen Gewerbeerlaubnisse erforderlich, solange eine Person die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat. Für gewisse Shopkategorien z. B. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, usw. gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister führt automatisch zur Erteilung einer allgemeinen Gewerbeerlaubnis (Zertifikat). In einigen spezifischen Sektoren, darunter Banken, Versicherungen, Transport und Arbeitsvermittlung, ist eine besondere Lizenz erforderlich.
Die Geschäfte dürfen von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Samstag von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Nur wenige Geschäfte dürfen auch am Sonntag öffnen.
Eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Raums ist erforderlich.