Luzern


Oft als die schönste Stadt der Schweiz bezeichnet, liegt die mittelalterliche Stadt Luzern am Rande des atemberaubenden Vierwaldstättersees und blickt auf die beeindruckenden Schweizer Berggipfel. Beliebt bei Touristen ist dies die perfekte Stadt, um Ihren Pop-up-Shop zu eröffnen.


Flächen in Luzern

Die neusten Pop-up Flächen

Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Nein, es gibt keine Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Ja, Vermieter verlangen in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich sind keine besonderen Gewerbeerlaubnisse erforderlich, solange eine Person die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat. Für gewisse Shopkategorien z. B. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, usw. gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister führt automatisch zur Erteilung einer allgemeinen Gewerbeerlaubnis (Zertifikat). In einigen spezifischen Sektoren, darunter Banken, Versicherungen, Transport und Arbeitsvermittlung, ist eine besondere Lizenz erforderlich.
Die Geschäfte dürfen unter der Woche bis 19.00 Uhr geöffnet sein und am Samstag bis 17.00 Uhr. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: - In der Innenstadt (Perimeter Grün) dürfen am Donnerstag bis 21.00 Uhr Geschäfte geöffnet bleiben. - Im Stadtteil Littau-Reussbühl und in den Außenquartieren dürfen am Freitag Geschäfte bis 21.00 Uhr geöffnet bleiben.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich.