Hamburg


Hamburg, auch "das Tor zur Welt" genannt, ist mit Deutschlands größten Seehafen die zweitgrößte Stadt. Die maritime Historie und die lebendige Kultur machen Hamburg zu einem beliebten Shopping Ziel und einer exzellenten Standortwahl für einen Pop-up-Shop.


Flächen in Hamburg

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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Ja, es gibt Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Die Gewerbeanmeldung können Sie online vornehmen. Eine Gebühr von 20€ wird erhoben. Mehr Informationen unter folgendem Link: https://navigaweb.de/hamburg/
Einzelhandelsgeschäfte dürfen an allen Werktagen uneingeschränkt geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen müssen sie geschlossen sein.
Ausnahmegenehmigungen nach Ladenschlussgesetz können nur gewährt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind. Die Genehmigungen können Sie beim Bezirksamt anfragen.
Eine Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Wegen ist erforderlich. Einen Antrag können Sie beim zuständigen Bezirksamt stellen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. Bitte beantragen Sie diese beim örtlichen Landratsamt.