Genf


Am Ufer des schönen Genfersees gelegen und Heimat von unzähligen internationalen Organisationen, vereint Genf ein internationales Publikum mit der exklusiven Welt der Diplomatie und dem globalen Handel.


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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Nein, es gibt keine Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Ja, Vermieter verlangen in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich sind keine besonderen Gewerbeerlaubnisse erforderlich, solange eine Person die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat. Für gewisse Shopkategorien z. B. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, usw. gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister führt automatisch zur Erteilung einer allgemeinen Gewerbeerlaubnis (Zertifikat). In einigen spezifischen Sektoren, darunter Banken, Versicherungen, Transport und Arbeitsvermittlung, ist eine besondere Lizenz erforderlich.
Grundsätzlich haben die Geschäfte folgende Öffnungszeiten: - Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr (Freitag 19.30 Uhr). - Samstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: - Geschäfte dürfen an einem Abend pro Woche bis 21.00 Uhr geöffnet bleiben.
Ein Geschäft kann nur außerhalb der normalen Geschäftszeiten öffnen, wenn es sich bei den Mitarbeitern, um Führungskräfte des Ladens mit einer hohen Führungsposition handelt.
Eine Genehmigung ist erforderlich. Die Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Flächen wird von der Verwaltung der öffentlichen Flächen der Stadt Genf erteilt.
Eine Genehmigung ist erforderlich. Die Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Flächen wird von der Verwaltung der öffentlichen Flächen der Stadt Genf erteilt.