Frankfurt am Main


Frankfurt ist einer der wichtigsten Finanzzentren Europas. Die gut situierte Bevölkerung und die zahlreichen tragenden Industrien machen die Einkaufsstraßen der Stadt zu den umsatzstärksten Deutschlands.


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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Ja, es gibt Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Das Formular für die Gewerbeanmeldung finden Sie unter folgendem Link: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/gewerberegister
Geschäfte dürfen montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein. Beachten Sie bitte: - Verkaufstellen müssen ab 14.00 Uhr geschlossen werden, wenn der 24. oder 31. Dezember auf einen Werktag fällt. - Verkaufstellen müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein (außer einige Ausnahmen)